SG Akustik e.K., Karlsruhe – Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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Nov. 2019: Auf Bitte der Firma „SG Akustik & Video GmbH“ weise ich darauf hin, daß diese Meldung aus dem März 2017 stammt, also den Stand der Dinge zu diesem Zeitpunkt widerspiegelt.

Stefan Gellrich, der Inhaber der durch Niedrigpreise einschlägig bekannten Firma SG Akustik e.K. in Karlsruhe, hat, so ist den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen zu entnehmen, am 28. März 2017 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Das Aktenzeichen des Amtsgerichts Karlsruhe – Insolvenzgericht – ist 101 IN 263/17.

SG Akustik war in der Vergangenheit u.a. durch Angebote von nagelneuen „Vorführ-“ oder „Ausstellungsgeräten“ (oftmals in ungeöffneten Originalverpackungen) zu drastisch reduzierten Preisen hervorgetreten. Ich hatte selbst mehrfach das Vergnügen mit Interessenten, die sich hier vor Ort ausgiebig beraten ließen und danach via Internet bei SG Akustik kauften.

Als Ergänzung einige Bemerkungen zur rechtlichen Situation. Mit der Ergänzung „e.K.“ wird der Umstand bezeichnet, daß eine natürliche Person als Kaufmann/Kauffrau im Handelsregister eingetragen ist. Damit verbunden ist die Anwendung des Handelsrechts, insbesondere die Verpflichtung zur Aufstellung einer Bilanz. Das finanzielle Risiko ist hoch: die Kauffrau haftet mit ihrem kompletten Privatvermögen auch für die Verbindlichkeiten, die sie in ihrem Gewerbe eingegangen ist. Im Fall der SG Akustik e.K. wird der Insolvenzverwalter zunächst herausfinden müssen, ob eine Weiterführung des Betriebs möglich ist und, falls nicht, ob die Insolvenzmasse ausreicht, die Gläubiger zumindest teilweise zu befriedigen. Zu beachten ist, daß staatliche Ansprüche wie Umsatzsteuerforderungen oder ausstehende Sozialversicherungsbeiträge Vorrang haben (Lohn-/Gehaltsforderungen nicht) und daß der Insolvenzverwalter bei gegenseitigen Verträgen ein Wahlrecht hat, ob er sie erfüllt oder nicht.

UPDATE: seit August/September 2017 gibt es eine neue Entwicklung, die hier nachzulesen ist.

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